Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Landesmedienzentrums https://www.bitte-was.de/
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Grafische Bedienelemente sind nicht grundsätzlich mit Alternativtexten versehen.
- Informationsorientierte Grafiken und Bilder sind nicht grundsätzlich mit Alternativtexten versehen.
- Ausklapp-Menü: Lässt sich nicht mit der ESC-Taste schließen
- Die Webseite ist nicht durchgängig ohne Maus - also ausschließlich mit der Tastatur – nutzbar.
- Die Seite enthält Tastaturfallen.
- Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte lassen sich zum Lesen nicht anhalten.
- Der Tastaturfocus ist nicht deutlich hervorgehoben.
- Im Bereich der Anmeldeformularfelder fehlt die Sichtbare Beschriftungen von Bedienelementen im zugänglichen Namen des Bedienelements.
- Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache sind nicht diese mithilfe des lang-Attributs ausgezeichnet.
- Fehlermeldungen sind nicht verständlich und es fehlen Hinweise, wie der Fehler zu beheben ist.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.08.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Kathrin Tillenburg
Teamleiterin Unterstützungsleistungen und digitale Barrierefreiheit (UdB)
Allgemeine Unterstützungsleistungen
Moltkestraße 64
76133 Karlsruhe
Telefon: 0711 2090 7867
E-Mail: tillenburg@lmz-bw.de
Über unser Kontaktformular haben Sie außerdem die Möglichkeit, Barrieren zu melden.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.